Corona-Schutzverordnung ab dem 4. März 2022
Liebe Vereinsfunktionäre, seit heute, den 04. März, gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung, die zum ersten Mal seit November Lockerungen für den Tennissport beinhaltet. Grundlegend gilt noch immer: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Es wird auch …