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Tennisbetrieb: das gilt ab 10. Mai! Und: erste Ausnahmen für Geimpfte und Genesene

Liebe Vereinsfunktionäre,
liebe Mannschaftsführerinnen und Mannschaftsführer,
liebe Eltern,

die Hessische Landeregierung hat die zuletzt bis 9. Mai geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKaBeV) grundsätzlich bis zum 30. Mai verlängert. Einzige Änderung für den Sport: die maximale Anzahl von Personen aus zwei Haushalten (vorher max. fünf Personen aus zwei Haushalten) wurde gestrichen. Auf den Tennisbetrieb hat die neue Landesverordnung daher praktisch keine neuen Lockerungen. Ausnahmen gibt es seit dem 9. Mai aber für vollständig Geimpfte und Genesene durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Folgend die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was gilt grundsätzlich für den Tennisbetrieb?
Bis zum 30. Mai gelten weiterhin die zuletzt geltenden Bestimmungen und darüber hinaus:

  • Sport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen (Indoor & Outdoor)
  • Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von drei Metern einhalten
  • Keine Durchmischung der Trainingsgruppen
  • Trainer*innen werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung unterschreiten
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
  • Umkleiden und Duschen dürfen geöffnet werden. Voraussetzung ist, dass sich die Trainingsgruppen die Räumlichkeiten nicht teilen.
  • Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
  • Wettkampfbetrieb im Einzel möglich (mit Hygienekonzept)

WICHTIG: Die vorangegangenen Regelungen gelten erst, nachdem im Landkreis an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 erreicht wurde.  Andernfalls gelten weiterhin die Regelungen der „Bundesnotbremse“!

Welche Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene?
Mit Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung am 9. Mai gelten für vollständig Geimpfte sowie Genesene die Kontaktbeschränkungen sowohl bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 („Bundesnotbremse“) als auch unter 100 (Landesverordnung) nicht mehr. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen.

  • Demnach können z.B. vier Spieler*innen aus vier Haushalten Doppel spielen, wenn schon mindestens zwei Personen vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Das gleiche Prinzip gilt für Gruppentraining. Ein(e) Trainer(in) darf eine Trainingsgruppe – z.B. sechs Personen aus sechs Hausständen – trainieren, wenn mindestens vier Spieler*innen geimpft oder genesen sind.
  • Auch die in einigen Landkreisen angeforderte Testpflicht für Trainer*innen beim Gruppentraining von Kindern entfällt, sofern der/die Trainer/in geimpft oder genesen ist.

Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln gelten nach wie vor. Geimpfte und genesene Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen? Welcher Nachweis ist mitzuführen?

  • Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Wie geht es mit der Team-Tennis-Runde weiter?
Aktuell ist der Start für die Team-Tennis-Runde für Anfang Juni angedacht. In dieser Woche beraten Präsidium und Erweiterter Sportausschuss mit der Politik, inwieweit dieses Ziel erreicht werden kann und wenn ja, unter welchen Rahmenbedingungen.

Wir werden noch diese Woche gesondert zur Medenrunde informieren.

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit

Hessischer Tennis-Verband e.V.
Auf der Rosenhöhe 68, 63069 Offenbach
E-Mail: jan.duut@htv-tennis.de
Festnetz: 069-984032-11
Fax: 069-984032-20
Homepage: www.htv-tennis.de
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